„Junge Gebrauchte zu attraktiven Preisen“ und „bis zu 44 Prozent Rabatt (…) bei attraktiven Finanzierungsangeboten“ klingt nach dem Text eines Werbeprospekts eines Autohauses und nicht nach einem redaktionellen Beitrag. Besonders, wenn sich der Eindruck des werblichen Charakters durch zahlreiche Fotos von in Szene gesetzten Fahrzeugen erhärtet. Mitte Mai lud ein Fuldaer Autohaus zur „langen Nacht“ ein und das regionale Nachrichtenportal Osthessen News berichtete. Der Beitrag selbst erweckt allerdings den Verdacht der Schleichwerbung, was ein Verstoß gegen den Pressekodex darstellen würde.
Der Pressekodex stellt unter Punkt 7.2 klar: „Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird. Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.“
Verstoß gegen den Pressekodex? Keine Antwort von Osthessen News
Der eingangs erwähnte Beitrag über die Aktion des Fuldaer Autohauses ist nicht als Anzeige gekennzeichnet.
Osthessen News wird vom Medienkontor M. Angelstein herausgegeben. Zwei schriftliche Anfragen an Geschäftsführer Martin Angelstein, ob es sich bei dem Bericht um eine bezahlte Werbung handelt und ob er die Grenze zur Schleichwerbung überschritten sieht, blieben bis jetzt unbeantwortet.
Über die Einhaltung des Pressekodexes wacht der Deutsche Presserat, der bei Beschwerden aktiv wird. Da Osthessen News weder ein Medium eines Verlagshauses ist, noch die freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben hat, ist der Presserat bei eventuellen Verstößen gegen den Pressekodex nicht verantwortlich. Entsprechenden Beschwerden Osthessen News betreffend würde er nicht prüfen.
Allerdings ist Martin Angelstein Mitglied im Deutschen Journalistenverband (DJV) – und zwar im Landesverband Hessen. In den Aufnahmerichtlinien, die er mit dem Eintritt in den Verband akzeptiert hat, heißt es: „DJV-Mitglieder verpflichten sich bei der Ausübung ihres Berufes zu besonderer Sorgfalt, zur Achtung der Menschenwürde und zur Einhaltung der Grundsätze, die im Pressekodex des Deutschen Presserates festgelegt sind.“
Eva Werner, stellvertretende Pressesprecherin Bundesverband DJV stellt generell klar: „Ein Journalist, der in seiner Arbeit ernst genommen werden will, sollte sich am Pressekodex orientieren. Sonst hat man schnell einen zweifelhaften Ruf.“
Nachtrag 26.11.2018: Nachdem ich meine Anfrage zum wiederholten Mal bei Osthessen News eingereicht und mich mehrfach um ein persönliches Interview bemüht habe, schreibt Geschäftsführer Christian Stadtfeld: „Grundsätzlich ist uns folgende Feststellung wichtig: Die Trennung von Redaktion und Werbung ist ein von Osthessen News beachtetes und geachtetes Gebot. So liegt auch der Berichterstattung in dem von Ihnen angesprochenen Fall keinerlei Absprache oder Vereinbarung mit den genannten Unternehmen zugrunde, weder inhaltlicher noch kaufmännischer Art.“
Nachtrag 07.04.2020:
Der Deutsche Presserat hat diesen Beitrag über das Autohaus als Schleichwerbung und schwerwiegenden Verstoß gegen den Pressekodex eingestuft.
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