Verstöße gegen den Pressekodex bei Osthessen News bestätigt

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Bei allen drei vom Freigeber beanstandeten Beiträgen von Osthessen News hat der Deutsche Presserat Verstöße gegen den Pressekodex festgestellt. Zwei veröffentlichte Pressemitteilungen waren nicht ausreichend als solche gekennzeichnet; ein Beitrag über eine Rabattaktion eines Autohauses wurde als Schleichwerbung erkannt und zog eine Missbilligung nach sich.

Schleichwerbung bei Osthessen News

Die Grenze zur Schleichwerbung hat dieser Beitrag deutlich überschritten: zu werblicher Text und kein öffentliches Interesse.
Screenshot: Jens Brehl, Foto nachträglich verpixelt

„Bis zu 44 Prozent auf Listenpreise: Lange Nacht bei Autohaus Sorg Premium Cars“, titelt Osthessennews einen Beitrag, der vom Deutschen Presserat als Schleichwerbung eingestuft wird. „Die Mitglieder (des Beschwerdeausschusses, Anmerkung Jens Brehl) sind übereinstimmend der Auffassung, dass eine Berichterstattung in der Form nicht durch ein öffentliches Interesse gedeckt ist. Der Beitrag enthält eindeutig werbliche Formulierungen, die geeignet sind, den geschäftlichen Interessen des Autohauses Vorschub zu leisten. Mit der Veröffentlichung wird daher die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2. Pressekodex deutlich überschritten“, heißt es in der schriftlichen Begründung.

Im Zuge der damaligen Recherchen zum Beitrag über das Autohaus teilte Christian Stadtfeld, Geschäftsführer von Osthessen News, Ende November 2018 schriftlich mit: „Grundsätzlich ist uns folgende Feststellung wichtig: Die Trennung von Redaktion und Werbung ist ein von Osthessen News beachtetes und geachtetes Gebot. So liegt auch der Berichterstattung in dem von Ihnen angesprochenen Fall keinerlei Absprache oder Vereinbarung mit den genannten Unternehmen zugrunde, weder inhaltlicher noch kaufmännischer Art.“

Umweg über Focus Online

Der Presserat ist für das verlagsunabhängige Osthessen News nicht zuständig. Allerdings hatte die Redaktion die beanstandeten Beiträge wortgleich beim Partner Focus Online veröffentlicht. Der wiederum prüft in der Regel die eingereichten Beiträge nicht redaktionell und sah in der Vergangenheit die inhaltliche Verantwortung ausschließlich bei den Lieferanten. Dem widersprach der Presserat in einer Grundsatzentscheidung. Presse-ethisch ist Focus Online für alle auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Daher kassierte Focus Online die vom Presserat ausgesprochene Missbilligung wegen Schleichwerbung.

Keine Konsequenzen bei Osthessen News

Focus Online hatte diese und einige weitere von Osthessen News gelieferten Inhalte vorsorglich gelöscht. Osthessen News hat bislang allerdings keine Konsequenzen gezogen. Die veröffentlichten Pressemitteilungen über den Besuch eines Politikers und einer Veranstaltung eines Vereins sind weiterhin nicht ausreichend als solche gekennzeichnet. Das Kürzel „(pm)“ am Ende der Texte genügt nicht, da es nicht von einem Autorenkürzel zu unterscheiden ist. Weiterhin werden alle veröffentlichten Pressemitteilungen nicht korrekt ausgewiesen. Auch die Schleichwerbung für das Autohaus ist unverändert.

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