Keine Auskunft vom Verfassungsschutz

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Nachdem bereits der Bundesnachrichtendienst meinen Antrag auf Aktenauskunft abgelehnt hatte, folgt nun das Bundesamt für Verfassungsschutz. Beide Behörden verraten mir daher nicht, ob und wenn ja welche Daten sie über mich gespeichert haben. Die entsprechenden Anfragen hatte ich im Rahmen der Aktion „Frag den Dienst“ vom Netzwerk Recherche gestellt. Ziel ist es herauszufinden, welche Daten deutsche Geheimdienste über Journalisten speichern.

Da ich keinen konkreten Sachverhalt nennen kann, welchen das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlasst haben könnte Daten über mich zu speichern, habe ich mit meinem Ersuchen auf Akteneinsicht auf Granit gebissen. Dabei fällt es mir schwer, einen konkreten Sachverhalt zu nennen. Schließlich weiß ich nicht, welche Personen, Veranstaltungen oder Orte vom Verfassungsschutz überwacht wurden und werden. Daher entzieht es sich auch meiner Kenntnis, wann, wo und wie ich in das Visier geraten sein könnte. Ich kann ja wohl kaum auflisten, welche Themen ich recherchiere, welche Orte ich besucht und mit welchen Personen ich in den letzten Jahren gesprochen habe. Diesen Umstand habe ich bei der ersten Absage des Verfassungsschutzes nochmals bekräftigt – ohne Erfolg.

Unverhältnismäßiger Aufwand?

Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen erhielt ich den Bescheid vom Bundesamt für Verfassungsschutz, dass meinem Antrag nicht nachgegangen werden kann. Ohne einen konkreten Bezug stelle die von mir beantragte umfassende Auskunft einen unverhältnismäßigen Aufwand dar. Schließlich müssten sämtliche Akten dahingehend gesichtet werden, ob ich darin namentlich erwähnt bin.

Anscheinend kann man die Datenbestände nicht mittels eines Computerprogramms nach einem bestimmten Namen oder Schlagwort durchsuchen. Wie machen das die Agenten wohl, wenn Sie nachsehen wollen, ob bereits über eine bestimmte Person Daten gespeichert sind? Wahrscheinlich machen sie sich auf den Weg in den Keller, um alle Aktenordner durchzublättern.

Die Kollegen vom hessischen Landesamt für Verfassungsschutz sind entweder besser ausgerüstet oder eben auskunftsfreudiger: Sie benötigten keinen von mir vorgebrachten konkreten Anlass, um mir mitzuteilen, dass keine Daten zu meiner Person gespeichert sind.

Noch ist Widerspruch möglich

Nun habe ich bis etwa Mitte Januar Zeit, um gegen den Bescheid des Bundesamtes für Verfassungsschutz Einspruch zu erheben. Die Frist für einen solchen Einspruch ist beim Bescheid des Bundesnachrichtendienstes längst abgelaufen. Hier konnte mir das Netzwerk Recherche, welches die Aktion „Frag den Dienst“ ins Leben rief, nicht weiterhelfen.

Anlass von „Frag den Dienst“ ist der Fall von Andrea Röpke. Die Journalistin wurde illegal vom Verfassungsschutz überwacht und da auch ich journalistisch tätig bin, liegt es nahe, bei deutschen Geheimdiensten in eigener Sache anzufragen. Für meine Arbeit ist es durchaus entscheidend, ob Daten über mich gespeichert werden.

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