Das Netzwerk Recherche möchte erfahren, was deutsche Geheimdienste über Journalisten wissen. Aus diesem Grund hat der Verein die Aktion „Frag den Dienst“ ins Leben gerufen, an der ich mich beteilige. Aufgrund meiner Anträge auf Akteneinsicht meldete sich das hessische Landesamt für Verfassungsschutz zügig bei mir: Es seien keine Daten über mich gespeichert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz verweigert jedoch die Akteneinsicht.
Im Antwortschreiben vom 25. Juli heißt es, man könne meinem Ankunftsantrag nur nachgehen, wenn ein besonderes Interesse vorliege. Dieses muss zudem auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen. Zu deutsch: Ich muss dem Geheimdienst mitteilen, wann ich ins Visier geraten sein könnte. Da beide Punkte laut Bundesamt für Verfassungsschutz nicht erfüllt seien, wären die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nicht erfüllt.
Das besondere Interesse…
… ist in den Augen des Netzwerks Recherche und in meinen durchaus gegeben. Anlass der Nachfrage ist der Fall von Andrea Röpke. Die Journalistin wurde illegal vom Verfassungsschutz überwacht und da auch ich journalistisch tätig bin, liegt es nahe, bei deutschen Geheimdiensten in eigener Sache anzufragen. Für meine Arbeit ist es durchaus entscheidend, ob Daten über mich gespeichert werden.
Allerdings fällt es mir schwer, einen konkreten Sachverhalt zu nennen. Schließlich entzieht es sich meiner Kenntnis, welche Personen, Veranstaltungen oder Orte vom Verfassungsschutz überwacht werden. Ich kann wohl kaum auflisten, wo ich mich in den letzten Jahren aufgehalten und mit wem ich gesprochen habe. Vielleicht wurde / wird ja ein ehemaliger Interviewpartner überwacht? Woher soll ich das wissen?
Dies habe ich am 11. August per Fax dem Verfassungsschutz mitgeteilt und hoffe nun, schon bald Einsicht zu bekommen. Mehr Informationen zur Aktion „Frag den Dienst“ gibt es auf der Internetseite des Netzwerks Recherche.
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